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   BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 5.03   

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BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 5.03 (https://dejure.org/2004,1664)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2004 - 5 C 5.03 (https://dejure.org/2004,1664)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 5 C 5.03 (https://dejure.org/2004,1664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 89; SGB X § 45
    Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine darlehensweise Hilfegewährung; Rücknahme, rückwirkende, der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt und Ersetzung durch eine darlehensweise Hilfegewährung; Teilrücknahme, keine - bei Ersetzung als ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 89
    Beihilfe; Bewilligung; Darlehen; Ersetzung; Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine darlehensweise Hilfegewährung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Hilfe zum Lebensunterhalt, Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe durch ein Darlehen; ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei ersatzloser Rücknahme der Sozialhilfebescheide und Rückforderung der geleisteten Hilfe; Anforderungen an die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Einheitliche Entscheidung bei einer Rücknahme der Gewährung einer ...

  • Judicialis

    BSHG § 89; ; SGB X § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 89; SGB X § 45
    Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine darlehensweise Hilfegewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 697 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 91
  • DÖV 2005, 617
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 5.03
    Dies ist dann der Fall, wenn der verbleibende Teil rechtmäßiger- und sinnvollerweise bestehen bleiben könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70/80 - NVwZ 1984, 366), aber entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht, soweit es um die Umwandlung einer Sozialhilfeleistung von einer Beihilfe in eine darlehensweise Gewährung geht.
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 41/97 R

    Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - sozialrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 5.03
    Auf der Grundlage entsprechender Erwägungen hat auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 (B 9 V 41/97 R - HVBG-INFO 1999, 973) es als geboten angesehen, bei der Entscheidung über die Rücknahme einer rechtswidrigen Rentenbewilligung mit Wirkung für die Zukunft im Rahmen des Rücknahmeermessens nach § 45 Abs. 1 SGB X nicht außer Betracht zu lassen, dass zwischenzeitlich die Leistungsvoraussetzungen eingetreten sind, und hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 16.07.2008 - 6 C 2.07

    Telefondienst, Auskunftsdienst, Teilnehmerverzeichnis, Teilnehmerdaten,

    Teilbar ist ein Verwaltungsakt nur, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen; der rechtswidrige Teil des Verwaltungsaktes muss in der Weise selbständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts in sinnvoller und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann (Urteile vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 33.96 - BVerwGE 105, 354 = Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 4 S. 30 und vom 8. Juli 2004 - BVerwG 5 C 5.03 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13 S. 4; Beschluss vom 2. Mai 2005 - BVerwG 6 B 6.05 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsakts muss in der Weise selbständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 BVerwG 4 C 70.80 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29; Urteil vom 8. Juli 2004 BVerwG 5 C 5.03 Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13 S. 4).
  • LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Sozialhilfeleistungen nach Nichtangabe des

    Die zuschussweise Gewährung sei im Verhältnis zur darlehensweise gewährten Sozialhilfe vielmehr ein aliud (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 15/15 R -, und BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2004 - 5 C 5.03 -).
  • BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15

    Klärungsbedürftigkeit des Nachweises der Zugehörigkeit der Kosovaren zur Republik

    Wenn die Frage mit "ja" zu beantworten wäre, wie wäre eine solche Verpflichtung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2006 * 5 C 5.03 *, in der das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, die staatsangehörigkeitsrechtliche Inanspruchnahme eines fremden Staatsvolkes ohne sachlich anerkannten Grund sei völkerrechtswidrig, zu vereinbaren?.

    Soweit das Vorbringen der Kläger die Vereinbarkeit des Berufungsurteils mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 - 5 C 5.03 - (gemeint wohl: Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 - ) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. Mai 2008 - 1 A 390/07 - in Frage stellt, kann offenbleiben, ob damit die Nichtzulassungsbeschwerde auch auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) hat gestützt werden sollen.

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsaktes muss in der Weise selbstständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 BVerwG 4 C 70.80 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29; Urteil vom 8. Juli 2004 BVerwG 5 C 5.03 Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13 S. 4).
  • VG Stade, 12.05.2011 - 2 A 130/10

    Bei fehlender Identität von Landwirtschaftsbetriebsinhaber und

    Die Genehmigung einschließlich der Nebenbestimmung Nr. 60 kann sinnvoller- und rechtmäßigerweise fortbestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2. 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29; Urteil vom 8.7. 2004 - 5 C 5.03 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13 S. 4).
  • BVerwG, 10.10.2023 - 9 B 18.23

    Teilaufhebung eines Gebührenbescheids, soweit die ermessensfehlerhaft

    Der rechtswidrige Teil muss in der Weise selbständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 und vom 8. Juli 2004 - 5 C 5.03 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13 S. 4; Beschlüsse vom 2. Mai 2005 - 6 B 6.05 - juris Rn. 8 und vom 30. Mai 2006 - 6 B 28.06 - juris Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 202 EnWG 98/07

    Energieversorgung: Zuständigkeit für eine Festlegung von Preisindizes zur

    Maßgeblich ist hierfür die sachlich-gegenständliche oder personale Teilbarkeit der angefochtenen Allgemeinverfügung oder des angegriffenen Verwaltungsaktes (BVerwG NVwZ 2005, 91 [juris Tz. 20 und 21]; BeckRS 2005, 26958 = juris [dort Tz. 8] [dort zur Entgeltgenehmigung nach dem TKG]; BVerwGE 105, 354, 358; Stelkens a.a.O. § 35 VwVfG, 274; Schwarz a.a.O. § 35 VwVfG, 115; Decker in Posser/Wolff a.a.O. § 113 VwGO, 34 bis 36; vgl. auch Sachs a.a.O. § 43 VwVfG, 192; J. Schmidt in Eyermann a.a.O. § 113 VwGO, 9 [a.E.]; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. [2004], § 113, 6).
  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 17.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsaktes muss in der Weise selbstständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29; Urteil vom 8. Juli 2004 - BVerwG 5 C 5.03 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13 S. 4).
  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 7.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsaktes muss in der Weise selbstständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29; Urteil vom 8. Juli 2004 - BVerwG 5 C 5.03 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13 S. 4).
  • BVerwG, 28.03.2003 - 5 B 212.02

    Möglichkeit der Rücknahme einer zuschussweisen Sozialhilfebewilligung

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 10.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 18.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 19.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 13.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • VG München, 21.06.2012 - M 15 K 11.5270

    Rückforderung von Kriegsopferfürsorge von der Erbin der Leistungsempfängerin;

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 9.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 12.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Teilweise Aufhebung eines

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 16.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 8.05

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 15.05

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 11.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 14.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 178/12
  • VG Gelsenkirchen, 20.10.2004 - 19 L 993/04

    Ausgestaltung der sozialhilferechtlichen Vermögensfeststellung; Voraussetzungen

  • VG Münster, 01.02.2005 - 5 K 1518/02

    Voraussetzungen für eine Rücknahme von Bewilligungsbescheiden ; Anspruch auf

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